Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Weißensee inklusive der Ortsteile
Durch die Stadtverwaltung Weißensee wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Kommunalrichtlinie (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) ein Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Dieser wurde nun mit dem Zuwendungsbescheid vom 07.03.2024 unter dem Förderkennzeichen 67K27796 bewilligt.
Die Stadt Weißensee hat die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.
Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Stadt Weißensee Folgendes mit:
Die Stadt Weißensee beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die TEAG Thüringer Energie AG (Auftragnehmer) und die EnergyEffizienz GmbH (Unterauftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.
Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Stadt Weißensee zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).
Zweck der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmeversorgung der Gebäude innerhalb unserer Kommune unter der Prämisse der Treibhausgasreduktion, bzw. der ab 2045 geltenden Treibhausgasneutralität abzusichern. Hierzu ist zu prüfen, wie und mit welchen Leistungen die Gebäude unter Berücksichtigung der vorgelagerten Versorgungsnetze, wie z. B. mit Nah- oder Fernwärme, mit Strom betriebenen Wärmepumpen oder ein eventuell dann vorhandenes Wasserstoffnetz beheizt werden können.
Es ist vorgesehen, die erste kommunale Wärmeplanung bis zum 31.03.2025 abzuschließen. Dazu werden derzeit die für die Vergabe notwendigen Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. In den Folgejahren wird die kommunale Wärmeplanung kontinuierlich fortgeführt. Auf dieser Seite können Sie sich über den weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung informieren.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.